B196
Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich!
B196 – Motorräder der Klasse A1
mit Autoführerschein fahren
Seit dem 1.1.2020 besteht die Möglichkeit, über eine Ausbildung ohne Prüfung die Berechtigung zu erlangen, Motorräder der Klasse A1 im Inland zu fahren.
Berechtigung:
- Krafträder der Klasse A1 bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 KW Leistung (15 PS)
- es handelt sich um eine Ausweitung der Klasse B und nicht um eine Erteilung der Klasse A1.
Somit ist ein Stufenaufstieg zur Klasse A 2 nicht möglich.
Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen. - Gültigkeit nur im Inland
Voraussetzung:
- Mindestalter 25 Jahre
- Seit mindestens 5 Jahren Führerscheininhaber Klasse B
Ausbildung:
- theoretische Ausbildung:
4 Unterrichtseinheiten a 90min - praktische Ausbildung:
5 Unterrichtseinheiten a 90min