Führerschein mit 17

Begleitendes Fahren

Führerschein mit 17 – Begleitendes Fahren

Ablauf

Ab 16 1/2 Jahren:
Führerscheinausbildung in der Fahrschule

Voraussetzungen / Auflagen

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher,
nur ein Jahr früher.

Begleitperson:
Eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person(en), die …

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind
  • nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister
    in Flensburg haben

Führerscheinprüfung

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

  • Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
  • Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
  • Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
  • Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

Persönliche Betreuung:
Lerncoaching möglich

Individuelle Zahlungsmöglichkeiten:
Bar, Überweisung, EC

1. Hilfe Kurse in unserer Fahrschule
Nächste Termine:

16.12.23, 27.01.24, 02.03.24, 13.04.24, 25.05.24, 06.07.24, 17.08.24

Boot Camp
Nächster Termin:

1-Tages-Kurse Klasse B96
Nächste Termine:

09.12.23, 20.01.24, 17.02.24, 16.03.24

Fahrschule Leimbach
Steffen & Monika Leimbach

Kissinger Str. 45
97769 Bad Brückenau

Tel.: 09741 931829

E-Mail:
info@fahrschule-leimbach.de

Internet:
www.fahrschule-leimbach.de

Öffnungszeiten:
Unterricht:
Mo, Di, Mi, Do
von 19:00 – 20:30 Uhr

Anmeldung u. Bürozeiten:
Online oder nach Terminvereinbarung