Führerschein mit 17
Begleitendes Fahren
Führerschein mit 17 – Begleitendes Fahren
Ablauf
Ab 16 1/2 Jahren:
Führerscheinausbildung in der Fahrschule
Voraussetzungen / Auflagen
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher,
nur ein Jahr früher.
Begleitperson:
Eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person(en), die …
- das 30. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind
- nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister
in Flensburg haben
Führerscheinprüfung
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
- Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
- Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
- Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung